Ab Sa. 30.04.2022 gilt gemäß der Ankündigung zur Hamburger Verordnung :
„Am 30. April läuft die bislang geltende Eindämmungsverordnung aus. Damit entfallen die Pflicht zum Tragen einer Maske in Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie die 2Gplus-Zugangskontrollen bei Tanzveranstaltungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen allerdings weiterhin Masken getragen werden, so wie im gesamten Bundesgebiet. Außerdem bleiben Schutzvorkehrungen für Einrichtungen im Gesundheitswesen und für Einrichtungen mit vulnerablen Personen in Kraft.“
Selbstverständlich steht es Euch frei auch weiterhin bei uns im Haus zu Eurem und zum Schutz Dritter eine Maske zu tragen!
Euer Team aus der Nordwand
P.S. Bis inkl. Fr. 29.04.2022 gilt die aktuell gültige Vorgabe zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen.